Es geht mir zu dem im Titel benannten Thema "Reichsbürger und unser Grundgesetz", nicht darum, zu den bereits vielen vorhandenen Thesen, noch weitere neue Thesen rechthaberisch aufzustellen, sondern es geht darum, eine, in diesem Falle meine, rechtliche Basis als Antwort zu finden, wohl wissend, dass das "Recht immer auf Seiten des Stärkeren ist" und nicht auf Seiten von jemanden der meint es richtig zu wissen.
Ursprünglich sollte der Titel nur Reichsbürger beinhalten, aber schnell war klar, dass das Grundgesetz des vereinigten Deutschlands hier die ausschlaggebende Rolle spielt.
Es ist äußerst mühsam und schwierig wenn zu einem Thema keine Basis vorhanden ist, die Gesetze nicht eindeutig sind, die Gerichte widersprüchlich urteilen und die Medien eben dieses Thema entsprechend der Verlegermeinung auslegen. Und dann soll sich in so einem Umfeld ein Schaf noch zurecht finden. Um was geht es überhaupt mit dieser Aussage? Nun, es geht um eine befriedigende Definition des Begriffes "Reichsbürger" die ich offiziell, trotz intensiver Suche nicht gefunden habe, dafür habe ich aber nachfolgendes Video gefunden in dem der Ersteller des Videos nach eigener Aussage versuchen möchte:
den Begriff des Reichsbürgers von einer sachlichen Ebene her zu beleuchten. Dies soll in keinster Wiese den Anspruch einer vollständigen historischen oder staatsrechtlichen Analyse beanspruchen. Vielmehr nur die Entwaffnung des allzu emotionsgeladenen Kampfbegriffs fördern. Jeder ist angehalten sich selbst zu fragen, welche Gefühlsregungen bei der Wahrnehmung dieses Begriffs in einem selbst hoch kommen und warum es so ist. Sind es unsere eigenen substantiellen Erfahrungen, die wir gemacht haben oder haben wir leichtfertig fremde Vorgaben, ohne Prüfung, übernommen.
In diesem Video sind die Grundlagen, wie ich finde, sehr sachlich herausgearbeitet, aber der Begriff des Reichsbürgers ist weiterhin dahin gehend unklar, weil:
- Beantragt eine Person einen Staatsangehörigkeitsausweis und sagt nach dem Erhalt, "Ab sofort bin ich ein Reichsbürger"?
- Oder wird einer Person der Beantragte Staatsangehörigkeitsausweis ausgehändigt und die Person behördlich erfasst, verunglimpft und als Reichsbürger tituliert?
Da kommt doch wohl eher Punkt 2 in Betracht, weil so ließt sich die offizielle Darstellung wen man nach Reichsbürger sucht:
"Reichsbürger und Selbstverwalter sind verfassungsfeindlich, da sie die freiheitliche demokratische Grundordnung offensiv ablehnen. Dies zeigt sich unter anderem im Verweigern von Steuerzahlungen und Nichtanerkennen von behördlichen Bescheiden sowie im vermeintlichen Errichten eigener „Staaten“. Gerichten und Behörden gegenüber wird latent – mitunter auch offen – aggressiv aufgetreten. Die fundamentale Ablehnung der Bundesrepublik Deutschland, ihrer Gesetze und Institutionen bietet hinreichende tatsächliche Anhaltspunkte für eine verfassungsfeindliche Ausrichtung, auch wenn diese Bestrebungen nur zum Teil einen eindeutig rechtsextremistischen Hintergrund, wie zum Beispiel ein gebiets- und geschichtsrevisionistisches Weltbild, haben".
Anmerkung hierzu: Nun, an die freiheitliche demokratische Grundordnung hält sich aber bekanntermaßen auch unser politisches Verwaltungspersonal einschließlich unserer Bundeskanzlerin, nicht, wie noch gezeigt wird.
Die Reichsbürger sind also nach offizieller Verlautbarung:
a) im Klartext, Spinner und Fehlgeleitete und diese Meinung hätte ich auch fast übernommen, wenn da nicht der Verfassungsschutz wäre. Dieser Verfassungsschutz hat festgestellt, dass im Jahre 2019 rund 19.000 Menschen dieser Reichsbürger Bewegung zugeordnet werden können, also ca. 0,023% der deutschen Gesamtbevölkerung und da fragt man sich doch schon mal, was dieser ganze Zauber mit den Reichsbürgern wegen 0,023% Bevölkerungsanteil soll. Bei solchen Zahlen da werde ich misstrauisch, weil die Politik genau entgegen nachfolgendem Grundsatz verfährt: "Kleine Problem klein halten und große Probleme klein machen", die machen aus kleinen Problemen, große Probleme um im Schatten dieser scheinbaren Probleme, stillschweigend am Volke vorbei ihre großen politischen Schweinereien durch zu setzten.
b) Also habe ich recherchiert, mit dem Ergebnis, dass es sich um ein hochkomplexes Thema des Staats- und Völkerrechts handelt wo die sogenannten Reichsbürger bezüglich des Staates Bundesrepublik Deutschland keineswegs nur dummes Zeug verbreiten. Aber um dies zu begründen sind mir einerseits meine von meiner über alles geliebten Frau genehmigten 15 Jahren Restlaufzeit zu schade und andererseits läuft diesbezüglich jegliche Stellungnahme auf eine sinnlose Diskussion mit Rechthaberei hinaus und dazu bin ich nicht geeignet. Wer hier anderer Meinung ist, soll bitte schön selbst recherchieren.
c) Das Thema Reichsbürger geht aber am nachfolgendem, meiner Meinung nach, dem Kern des Problems, vorbei, der in diesem Artikel "Ein Staat ohne Legitimation Karl Albrecht Schachtschneider", von einer integren Fachkraft, herausgearbeitet wurde. Hierin ist folgendes Zitat zu finden:
"Nach einem halben Jahrhundert europäischer Integration hat Deutschland gänzlich andere politische Strukturen, als sie das Grundgesetz verfasst hat. Die Republik ist keine Demokratie im freiheitlichen Sinne mehr. Sie ist kein Rechtsstaat mehr, in dem durch Gewaltenteilung und Rechtsschutz die Grundrechte gesichert sind. Sie ist kein Sozialstaat mehr, sondern unselbstständiger Teil einer Region des globalen Kapitalismus. Sie ist auch kein Bundesstaat mehr, weil Bund und Länder ihre existenzielle Staatlichkeit eingebüßt haben. Die Strukturprinzipien des Grundgesetzes, welche die Integration in die Europäische Union nach dessen Artikel 23 Absatz 1 respektieren muss, sind entwertet. In einer solchen Union darf Deutschland nach seiner Verfassung nicht Mitglied sein" Zitatende. Und dies sagt, kein Reichsbürger, sondern der Prof. Dr. Karl Albrecht Schatzschneider, ein deutscher Staatsrechtslehrer.
Diesen Zustand, Verlust der Freiheit für das Volk, zum Vorteil der Industrie und des Kapitals, haben alleine die politischen Parteien zu verantworten und niemand sonst. (Ich werde aktuell wegen einem Grippevirus von der Regierung mit Ausgangsverbot, einer Gesichtswindel, drastischen Strafen basierend auf nicht nach zu vollziehenden Argumenten bedroht. Siehe hierzu auch den sehr gut recherchierten Vortrag von Paul Schreyer)
Prof. Dr. Carlo Schmid teilte 1949 dem deutschen Volk mit: Wir haben unter Bestätigung der alliierten Vorbehalte das Grundgesetz zur Organisation der heute freigegebenen Hoheitsbefugnisse des deutschen Volkes in einem Teile Deutschlands zu beraten und zu beschließen. Wir haben nicht die Verfassung Deutschlands oder Westdeutschlands zu machen. Wir haben keinen Staat zu errichten. Das Grundgesetz war also nur eine Verwaltungsordnung mit Gesetzeskraft der alliierten Mächte für ein bestimmtes Wirtschaftsgebiet, hier die West-BRD und besaß Gültigkeit von 1949 bis 1990. Danach wurde dieses Grundgesetz im Zuge der Vereinigung durch verschiedene Verträge, Vereinbarungen, Zusatzprotokolle geändert und für die Bundesrepublik des vereinten Deutschlands wieder in Kraft gesetzt, aber, und das ist hier wesentlich, nicht wie von den Gründern des Grundgesetzes gemäß Artikel 146 vorgesehen,
„Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.“
Auch die im Artikel 20 vorgesehene Möglichkeit einer Abstimmung, siehe hierzu nachfolgenden Gesetzestext,
2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.
Dieses in unserem Grundgesetz verankerten Rechte auf eine Verfassung und auf Abstimmungen erlaubt also unsere Verwaltung ihrem angeblichen Souverän, dem Volk, nicht und dokumentiert damit sichtbar wie richtig die Aussage von Prof. Dr. Karl Albrecht Schatzschneider ist. Ich füge hinzu unser Land entspricht aktuell einer Parteiendiktatur, mit erkennbar unfähigem Personal und schließe mit dem Zitat von Augustinus von Hippo: "Nimm das Recht weg – was ist dann ein Staat noch anderes als eine große Räuberbande".