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Die Gesetzgebung ist die Aufgabe des Deutschen Bundestags und somit das wichtigste Organ der Legislative. Der Bundestag beschließt - unter Beteiligung des Bundesrates - alle Gesetze, die in den Kompetenzbereich des Bundes fallen und nach den wir uns alle richten müssen. Die Aufgaben des Bundestages sind im wesentlichen im Grundgesetz geregelt. Die dazugehörige Wahl und die Zusammensetzung des Bundestags ist im Bundeswahlgesetz beschrieben.
Zu den ersten beiden Bundestagswahlen hat es separate Wahlgesetze gegeben. Der Parlamentarische Rat beschloss, aufgrund der Vorgaben der Militärregierung und verändert nach der Ministerpräsidentenkonferenz, das Wahlgesetz zum ersten Bundestag und zur ersten Bundesversammlung der Bundesrepublik Deutschland vom 15. Juni 1949 (BGBl. S. 21, mit Änderung vom 5. August 1949, BGBl. S. 25). Es war nur ein Rahmengesetz, das viele Detailfragen den Ländern überlassen hat, die auch getrennte Wahlgebiete gebildet haben. Danach folgte das Wahlgesetz zum zweiten Bundestag und zur Bundesversammlung vom 8. Juli 1953 (BGBl. I S. 470), das außer der Sperrklausel die Änderungen der Ministerpräsidenten rückgängig gemacht und das Zweistimmenwahlrecht eingeführt hat.
Anhänger von Parteien mit aussichtsreichen Direktkandidaten haben meist kein Interesse an einem Stimmensplitting, da sie in der Regel eine lokale Vertretung ihres Wahlkreises der Alternative, nämlich einem unbekannten Listenkandidaten (falls der Direktkandidat nicht selbst auf der Liste gut abgesichert ist), vorziehen. So kann man das sehen, wenn man Partei ist, wenn man Volk ist, möchte man schon wissen, wenn ich wähle und keine Liste.
§ 6 Zahl der Abgeordneten und Wahlkreiseinteilung 1953
(1) Der Bundestag besteht aus 484 Abgeordneten, von denen 242 in Wahlkreisen und die übrigen nach Landeslisten gewählt werden.
Mit diesem Zweistimmenwahlrecht vom 8. Juli 1953 ist das erste Mal die Handschrift der Parteien zu erkennen, weil mit der ersten Stimme wähle ich eine Person und mit der zweiten Stimme wähle ich eine Partei, wobei das nicht so formuliert ist, sondern wörtlich: "eine Zweitstimme für die Wahl nach Landeslisten", das Wörtchen Partei hat man da noch schön weggelassen.
(2); (3) und (4) habe ich nicht aufgeführt, da für meine Recherche nicht relevant.
Das Bundesverfassungsgericht hat mit seiner Entscheidung vom 25. Juli 2012 Teile des BWahlG (den § 6) für verfassungswidrig erklärt. Eine daraufhin mit den Stimmen von Union, SPD, FDP und Grünen verabschiedete Reform des Sitzzuteilungsverfahrens nach der Wahl zum Deutschen Bundestag ist am 9. Mai 2013 in Kraft getreten. Und nachfolgend ist der reformierte § 6 des Wahlgesetzes aufgeführt:
§ 6 Wahl nach Landeslisten aktuell 2021, da hat man mit der Vokabel "Partei" keinerlei Bedenken mehr
(1) Für die Verteilung der nach Landeslisten zu besetzenden Sitze werden die für jede Landesliste abgegebenen Zweitstimmen zusammengezählt. Nicht berücksichtigt werden dabei die Zweitstimmen derjenigen Wähler, die ihre Erststimme für einen im Wahlkreis erfolgreichen Bewerber abgegeben haben, der gemäß § 20 Absatz 3 oder von einer Partei vorgeschlagen ist, die nach Absatz 3 bei der Sitzverteilung nicht berücksichtigt wird oder für die in dem betreffenden Land keine Landesliste zugelassen ist. Von der Gesamtzahl der Abgeordneten (§ 1 Absatz 1) wird die Zahl der erfolgreichen Wahlkreisbewerber abgezogen, die in Satz 2 genannt sind.
(3) Bei Verteilung der Sitze auf die Landeslisten werden nur Parteien berücksichtigt, die mindestens 5 Prozent der im Wahlgebiet abgegebenen gültigen Zweitstimmen erhalten oder in mindestens drei Wahlkreisen einen Sitz errungen haben. Satz 1 findet auf die von Parteien nationaler Minderheiten eingereichten Listen keine Anwendung.
(4) Von der für jede Landesliste so ermittelten Sitzzahl wird die Zahl der von der Partei in den Wahlkreisen des Landes errungenen Sitze (§ 5) abgerechnet. In den Wahlkreisen errungene Sitze verbleiben einer Partei auch dann, wenn sie die nach den Absätzen 2 und 3 ermittelte Zahl übersteigen.
(5) Die Zahl der nach Absatz 1 Satz 3 verbleibenden Sitze wird so lange erhöht, bis jede Partei bei der zweiten Verteilung der Sitze nach Absatz 6 Satz 1 mindestens die Gesamtzahl der ihren Landeslisten nach den Sätzen 2 und 3 zugeordneten Sitze erhält. Dabei wird jeder Landesliste der höhere Wert aus entweder der Zahl der im Land von Wahlbewerbern der Partei in den Wahlkreisen nach § 5 errungenen Sitze oder dem auf ganze Sitze aufgerundeten Mittelwert zwischen diesen und den für die Landesliste der Partei nach der ersten Verteilung nach den Absätzen 2 und 3 ermittelten Sitzen zugeordnet. Jede Partei erhält mindestens die bei der ersten Verteilung nach den Absätzen 2 und 3 für ihre Landeslisten ermittelten Sitze. Bei der Erhöhung bleiben in den Wahlkreisen errungene Sitze, die nicht nach Absatz 4 Satz 1 von der Zahl der für die Landesliste ermittelten Sitze abgerechnet werden können, bis zu einer Zahl von drei unberücksichtigt. Die Gesamtzahl der Sitze (§ 1 Absatz 1) erhöht sich um die Unterschiedszahl.
(6) Die nach Absatz 5 zu vergebenden Sitze werden in jedem Fall bundesweit nach der Zahl der zu berücksichtigenden Zweitstimmen in dem in Absatz 2 Satz 2 bis 7 beschriebenen Berechnungsverfahren auf die nach Absatz 3 zu berücksichtigenden Parteien verteilt. In den Parteien werden die Sitze nach der Zahl der zu berücksichtigenden Zweitstimmen in dem in Absatz 2 Satz 2 bis 7 beschriebenen Berechnungsverfahren auf die Landeslisten verteilt; dabei wird jeder Landesliste mindestens die nach Absatz 5 Satz 2 für sie ermittelte Sitzzahl zugeteilt. Von der für jede Landesliste ermittelten Sitzzahl wird die Zahl der von der Partei in den Wahlkreisen des Landes errungenen Sitze (§ 5) abgerechnet. In den Wahlkreisen errungene Sitze verbleiben einer Partei auch dann, wenn sie die nach Satz 1 ermittelte Zahl übersteigen. In diesem Fall erhöht sich die Gesamtzahl der Sitze (§ 1 Absatz 1) um die Unterschiedszahl; eine erneute Berechnung nach Satz 1 findet nicht statt. Die restlichen Sitze werden aus der Landesliste in der dort festgelegten Reihenfolge besetzt. Bewerber, die in einem Wahlkreis gewählt sind, bleiben auf der Landesliste unberücksichtigt. Entfallen auf eine Landesliste mehr Sitze, als Bewerber benannt sind, so bleiben diese Sitze unbesetzt.
(7) Erhält bei der Verteilung der Sitze nach den Absätzen 2 bis 6 eine Partei, auf die mehr als die Hälfte der Gesamtzahl der Zweitstimmen aller zu berücksichtigenden Parteien entfallen ist, nicht mehr als die Hälfte der Sitze, werden ihr weitere Sitze zugeteilt, bis auf sie ein Sitz mehr als die Hälfte der Sitze entfällt. Die Sitze werden in der Partei entsprechend Absatz 6 Satz 2 bis 6 verteilt. In einem solchen Falle erhöht sich die nach Absatz 5 ermittelte Gesamtzahl der Sitze (§ 1 Absatz 1) um die Unterschiedszahl.
Da musste ich 70 Jahre alt werden, um das endlich mal zu erkennen.
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Wie der Titel es sagt, geht es in diesem Artikel um die Kritik an unseren politischen Parteien, die unser höchstes Gesetz, dass Grundgesetz und auch die Judikative zum Nachteil von uns normalen Schafen verändert haben. Eine Partei ist wie eine GmbH, oder ähnliche Konstrukte, eine juristische Person, die hierarchisch aufgebaut ist und an deren Spitze sind die, die entscheiden. Alle anderen Parteimitglieder sind Zuarbeiter für die Parteispitze, die für ihre Dienste aber auch entsprechend mit der Vergabe von einträglichen Posten honoriert werden, die wir normalen Schafe danach bezahlen müssen. Ursprünglich, war der Zweck dieser politischen Parteien, mal der Dienst fürs Vaterland. Das dies nicht mehr der Fall ist, daran habe ich mit meinen 70 Jahren, nach dieser Recherche keinen Zweifel mehr. Die nachweisbare weltweite Vernetzung der Parteispitzen und die sichtbaren Politikergebnisse zeigen auf andere Ziele.
Das Grundgesetz ist das höchste Gesetz des Deutschen Volkes. Dieses Grundgesetz bestimmt lediglich, dass die Abgeordneten des Deutschen Bundestages in allgemeinen, unmittelbaren, freien, gleichen und geheimen Wahlen für vier Jahre gewählt werden. So wurde das ursprünglich geplant und auch im ersten Bundestag, so ausgeführt:
Alles weitere regelte das Wahlgesetz zum ersten Bundestag und zur ersten Bundesversammlung der Bundesrepublik Deutschland, das der Parlamentarische Rat beschlossen und die Ministerpräsidenten der Bundesländer mit den von den alliierten Militärgouverneuren vorgenommenen Änderungen ausgefertigt hatten, mit Ausnahme des bayerischen von allen Landtagen in den drei Westzonen angenommen und sodann am 23. Mai 1949 verkündet worden war.
Ich bin ein Anhänger dieses Grundgesetzes und ein Bewunderer der Nachkriegspolitiker die dieses Gesetz geschaffen haben, aber dieses Grundgesetz wird seit seiner Inkraftsetzung verändert, besser gesagt zum Wohle der Parteien von den Angeordneten zum Nachteil des Volkes verändert. So wie die Minister und Kanzler ihren Eid schwören und so wie auch der Spruch auf dem Reichstagseingang steht: "Zum Wohle des Deutschen Volkes" ist das, was die Spitze unserer Parteien und die von diesen Parteien abhängigen Bundestagsabgeordneten anstellen, dass genaue Gegenteil, sie schaden dem Deutschen Volke. Die Spitze der Parteien dienen anderen Mächten, aber nicht zum Wohle des Deutschen Volkes.
Ich bin kein Jurist, ich bin kein Staatsrechtler, ich bin ein normaler Bürger, der dass Gefühl hat, es hat sich etwas verändert seit der Vereinigung mit der DDR. Dieses Gefühl erinnert mich an das Mühle Spiel mit meinem Vater in meiner Kindheit, wo dieser immer mehrere Zwickmühlen aufbaute und man nichts mehr machen konnte, bis kurz vor dem Ende des Spiels, wenn man nur noch drei Spielsteine hatte, aber, ab diesem Zeitpunkt, da gab es dann doch noch einmal eine Chance zu gewinnen. Mit der Außerkraftsetzung unserer im Grundgesetz garantierten Grundrechte im Rahmen der Corona Pandemie, ist von unseren Parteien (ich spreche bewusst nicht von der Regierung) für mich mittlerweile eine unerträgliche Situation der Unfreiheit geschaffen worden, die mich zu der Erkenntnis und diesem Artikel bringt, wir das Volk, stehen in Konkurrenz mit den Parteien und verlieren aufgrund der im Wahlgesetz verankerten Zwickmühle, immer und zwar Konstruktionsbedingt, zwangsläufig: "Parteien sind nicht unsere Lösung, Parteien schaffen unsere Probleme und sind unser Problem!", dass ich nachfolgend wie folgt begründe:
- Die erste Bundestagswahl 1949 fand am 14. August 1949 statt und hatte 410 Abgeordnete
die erste komplett freie Wahl auf deutschem Boden seit der Reichstagswahl vom 6. November 1932.
Die Wahl fand nur in den drei westlichen Besatzungszonen, des neu gegründeten Verwaltungsgebietes "Bundesrepublik" statt. Das weitere regelte das Wahlgesetz zum ersten Bundestag und zur ersten Bundesversammlung der Bundesrepublik Deutschland. - Die zweite Bundestagswahl 1953 die am 6. September 1953 stattfand.
Für diese Bundestagswahl wurde das Wahlgesetz von den damaligen Bundestagsabgeordneten zum Nutzen der Parteien angepasst und anders, als bei der ersten Bundestagswahl 1949, bei der es genügt hatte, in einem einzigen Bundesland 5 % der Stimmen zu erzielen, galt die Fünf-Prozent-Hürde nun bundesweit. Die Sperrklausel und die Änderungen der Ministerpräsidenten wurden rückgängig gemacht und das Zweistimmenwahlrecht (Und dies ist die Zwickmühle) eingeführt. Der Bundestag besteht aus 484 Abgeordneten, von denen 242 in Wahlkreisen und die übrigen nach den neu eingeführten Landeslisten gewählt werden. Laut Unterlagen des Berlin Document Center, waren 129 der 487 Abgeordneten ehemalige Mitglieder der NSDAP, das waren im Vergleich zu heute noch richtige Nazis und die waren nicht auf der Straße sondern von den Parteien in unseren Bundestag geschickt worden. - Die dritte Bundestagswahl fand am 15. September 1957 statt.
Der 3. Bundestag hatte zu Beginn und am Ende der Legislaturperiode insgesamt 497 Abgeordnete (+22 Berliner Bundestagsabgeordnete)
Bei der Bundestagswahl 1957 konnte erstmals in der Bundesrepublik Deutschland per Briefwahl gewählt werden. Da wurde wieder das Wahlgesetz geändert. Nach der Grundmandatsklausel, wie sie 1953 galt, musste eine Partei mindestens einen Wahlkreis direkt gewinnen, um nicht der Fünf-Prozent-Klausel zu unterliegen. Seit der Bundestagswahl 1957 beträgt die Zahl der zu gewinnenden Wahlkreise drei. - Und aktuell steht die Wahl zum 20. Deutschen Bundestag am 26. September 2021 an.
mit einem Wahlgesetz, dass die Parteien dermaßen verunstaltet haben, dass dieses Wahlgesetz kein normaler Mensch mehr versteht, mit aktuell 709 Abgeordneten. Ich rechne also, wie ich es in der Grundschule gelernt habe: 294 Bundestagsabgeordnete werden direkt vom Volk gewählt, in der Regel sind das die besten Kandidaten die die Parteien haben. Davon werden in der Regel, 15 Bundesminister, macht 278 Bundestagsabgeordnete die direkt gewählt werden.
Daraus ergibt sich nachfolgendes Verhältnis der Bundestagsabgeordneten: 39% sind vom Volk direkt gewählt und 61% sind von der Partei bestimmt. Und an diesem Verhältnis ändert sich bei diesem Wahlgesetz auch nichts mehr und wenn doch, dann zum Vorteil der Parteien. Das sind die Fakten und deshalb sag ich doch, Parteiendiktatur.
Wie viele Abgeordnete es nach der Wahl 2021 sein werden, lässt sich nicht vorher bestimmen, auf jeden Fall viel zu viele.
Man verkauft uns Volk die Demokratie als repräsentative Demokratie. Stimmt das?
Also, zunächst mal ist dieser Begriff im Ursprungsgesetzestext unserer Verfassung nicht zu finden, genau, wie der Begriff Fraktion, der nachträglich mit Art 53a GG eingeführt wurde.
Man verkauft uns Schafen also diesen Begriff "repräsentative Demokratie", als eine demokratische Herrschaftsform, bei der politische Sachentscheidungen im Gegensatz zur direkten Demokratie nicht unmittelbar durch das Volk selbst, sondern durch Abgeordnete getroffen werden und diese Aussage ist falsch, weil nicht der Abgeordnete entscheidet sondern die Parteispitze über den Fraktionszwang. Die Partei, die Partei ...immer recht, woher kenne ich das nur?
Um wieder seinem ursprünglichen Sinn zu entsprechen, müsste das aktuell von den Parteien manipulierte Grundgesetz, nach meiner Meinung dringend, entsprechend nachfolgendem Vorschlag, geändert werden.
- Die Abgeordneten des Bundestages werden aus den 294 Kreisen direkt gewählt. Jeder Kreis wird durch maximal einen Bundestagsabgeordneten vertreten. Die Wahlkandidaten stellen ihre Forderungen als ihr persönliches Wahlprogramm im jeweiligen Wahlkreis auf, für dass sie gewählt werden wollen und in der kommenden Bundestagsperiode umsetzen möchten. Wird der Kandidat gewählt, dann hat er für diese Themen ein Mandat. Stehen davon abweichende Themen im Bundestag zur Entscheidung an, die dem Charakter nach Einfluss auf unser Grundgesetz haben, so beantragt der Abgeordnete eine Volksabstimmung. Schließen sich weitere Bundestagsabgeordnete dieser Forderung an, und es kommt zu einer einfachen Mehrheit, wird diese im Grundgesetz vorgesehenen Volksabstimmung, zu dem entsprechenden Thema durchgeführt. Möchte der gewählte Bundestagsabgeordnete sein Mandat erweitern, benötigt er die Zustimmung der Wähler im Kreis und damit ist eine Kreisweite Volksabstimmung erforderlich. Die Wahlkandidaten, sollten die besten und fähigsten Leute im Kreis sein und ihren Erstwohnsitz seit mindestens 4 Jahren im Kreis haben. Die Wahlkandidaten müssen keiner Partei angehören. Zweitstimme und Sperrklausel werden ersatzlos aus dem Wahlgesetz gestrichen.
Wird der Abgeordnete zu einem Minister ernannt, wird der Kreis von dem nächst platzierten Kandidaten des Kreises der letzten Wahl im Bundestag vertreten.
Abgeordnete die an mehr als 5% der Bundestagssitzungen nicht anwesend sind verlieren ihr Mandat an den nächst platzierten ihres Kreises der letzten Wahl. Dito, Ausscheiden aus dem Bundestag, aus welchen Gründen auch immer. Das Abstimmverhalten der Abgeordneten ist transparent und für den Wähler nachvollziehbar. Nebenbeschäftigungen, Einkünfte, Lobbyarbeit sind für die Dauer der gewählten Periode nicht statthaft und haben bei Zuwiderhandlung den sofortigen Ausschluss aus dem Bundestag zur Folge. Die Diäten werden verdoppelt.
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Fraktionen und Fraktionszwang waren im Grundgesetz nie vorgesehen und sind mit dem Gesetzestext: "Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages [sind] an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen" nicht vereinbar und können somit auch nicht erlaubt sein, womit bewiesen ist, die Parteispitzen machen was sie wollen!
In Art 53a GG entfällt das Wort Fraktion.
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Das Grundgesetz und das Bundeswahlgesetz wird entsprechend dieser beiden vorgenannten Punkte vor der nächsten Bundestagswahl angepasst, dem Deutschen Volke vorgelegt und nach einer Zustimmung als Verfassung, so wie dies ursprünglich im Grundgesetz vorgesehen war, in Kraft gesetzt.
So eine Grundgesetzänderung wäre einerseits kein großer Aufwand, anderseits würde das Volk seine Souveränität zurückgewinnen. Die Parteien, können an der politischen Meinungsbildung teilnehmen, so wie es ursprünglich im Grundgesetz vorgesehen war. Im Rahmen dieser Änderungen sollte das Parlament auch die fehlende Unabhängigkeit der deutschen Justiz herstellen, die Basis jedes Rechtsstaates ist und vom EuGH in seinem Urteil vom 27. Mai 2019 reklamiert wird. Auch hier manipulieren die Parteien die Judikative zum Nachteil des Rechtsstaates.
Der Bundeskanzler wird vom Bundestag gewählt und benötigt aktuell zwingend eine in tragende Partei. Auch dies sollte unbedingt geändert werden: Der Bundeskanzler und der Bundespräsident sollten direkt vom Volk gewählt werden.
Dann arbeite ich mich mal vom Kopf des Fisches weiter nach unten und komme zu meinem Bundesland Hessen mit seinem Landtag und wie der gewählt wird!
Die Hessische Verfassung beginnt mit: "Freie, gleiche und geheime Wahlen sind die Voraussetzung für echte Demokratie." Die Worte hör ich wohl....und weiter geht es:
In der Hessischen Verfassung § 1 Zahl der Abgeordneten, Wahltag
(1) Der Hessische Landtag besteht aus einhundertundzehn Abgeordneten, die in freier, allgemeiner, geheimer, gleicher, unmittelbarer Wahl gewählt werden.
§ 2 Wahlrecht
(1) Wahlberechtigt zum Hessischen Landtag ist, wer am Wahltage. Deutscher im Sinne des Art. 116 Abs. 1 des Grundgesetzes ist, und dazu steht im Grundgesetz:
(1) Deutscher im Sinne dieses Grundgesetzes ist vorbehaltlich anderweitiger gesetzlicher Regelung, wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt oder als Flüchtling oder Vertriebener deutscher Volkszugehörigkeit oder als dessen Ehegatte oder Abkömmling in dem Gebiete des Deutschen Reiches nach dem Stande vom 31. Dezember 1937 Aufnahme gefunden hat.
und Artikel 75 (3) Das Nähere bestimmt das Wahlgesetz. Verlangt es neben anderen Erfordernissen, daß eine Wählergruppe eine Mindestzahl von Stimmen aufweist, um im Landtag vertreten zu sein, so darf die Mindestzahl nicht höher sein als fünf vom Hundert der abgegebenen gültigen Stimmen. Und damit bin ich wieder bei einem Gesetz über die Wahlen zum Landtag des Landes Hessen (Landtagswahlgesetz - LWG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. April 2006 angekommen und der § 6 ist auch wie bereits bekannt, nur die Anzahl:
§ 6 Wahlsystem Fünfundfünfzig Abgeordnete werden in Wahlkreisen und fünfundfünfzig Abgeordnete aus Landeslisten gewählt.
In Hessen gibt es 422 Gemeinden und 21 Landkreise. Die Parteien haben also auch in den Landtagen, trickreich aus den 21 Kreisen 55 Wahlkreise geschaffen wo die Landtagsabgeordneten direkt gewählt werden und zusätzlich 55 Landtagsabgeordnete von den Parteien bestimmt werden!
Der Hessische Ministerpräsident wird vom Landtag gewählt und benötigt aktuell zwingend eine in tragende Partei.
Auch dies sollte geändert werden und der Hessische Ministerpräsident sollte direkt vom Volk gewählt werden.
Die Wahl zum 21. Landtag in Hessen findet voraussichtlich im Herbst 2023 statt.
Die nächste Frage die ich mir gestellt habe, ist: Wie setzt sich in meinem Heimatkreis Bergstraße der Kreistag zusammen?
Die nächste Wahl zur Landrätin/ zum Landrat findet am Sonntag, den 14.03.2021, auf Basis der Hessische Landkreisordnung (HKO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. März 2005 und der Kommunalwahlordnung (KWO) in der Fassung vom 26. März 2000 statt.
Aktuell gibt es 71 Abgeordnete in 8 Fraktionen. Der Kreis Bergstraße ist ein Landkreis im Regierungsbezirk Darmstadt in Hessen. Er ist Bestandteil der Metropolregionen Rhein-Main und Rhein-Neckar und besteht aus zehn Städten, zwölf weiteren Gemeinden und dem gemeindefreien Gebiet Michelbuch und das sind in der Summe: 10+12+1=23;
Die Frage die sich mir hierzu also stellt: Wieso benötigt man für 23 Kommunen 71 ehrenamtliche Abgeordnete?
Der Hauptamtliche Landrat wird erfreulicherweise, genau wie unsere Bürgermeister, direkt vom Volk gewählt. So sollte, nach meinem Verständnis jede Wahl durchgeführt werden, aber auch hier habe ich die Anmerkung: Es sollten schon wenigstens zwei Kandidaten sein, damit man auch von einer Wahl sprechen kann. Bei nur einem Kandidaten kann die Wahl entfallen, dass erspart den Verwaltungen erheblichen Zeitaufwand und den Bürgern die Wahlkosten.
Die Abgeordneten des Kreistages werden für jeweils fünf Jahre durch die wahlberechtigte Bevölkerung des Kreises nach den um Elemente der Mehrheitswahl (Personenwahl) und den Möglichkeiten des Kumulierens und Panaschierens ergänzten Grundsätzen der Verhältniswahl gewählt. Aha, Kumulieren und Panaschieren, wieder etwas neues, verwirrendes:
Das Verhältniswahlsystem mit starren Listen ist durch das „Gesetz zur Stärkung der Bürgerbeteiligung und kommunalen Selbstverwaltung“ vom 23. Dezember 1999 zu einem begrenzt offenen Listenverfahren mit einem stärkeren Personenbezug („Kumulieren und Panaschieren“) umgestaltet worden. Das auf Wahlvorschlägen in Listenform basierende Verhältniswahlsystem ist mit Elementen der Personenwahl angereichert worden. Zentrales Merkmal dieses kombinierten Listen- und Personenauswahlverfahrens ist es, dass jeder Wähler so viele Stimmen abgeben darf wie Sitze in der zu wählenden Körperschaft zu besetzen sind. Also, aktuell sind das 71 Stimmen. Diese Stimmen dürfen einzeln oder gehäuft (bis zu drei Stimmen, „Kumulieren“) an Bewerber aus verschiedenen Wahlvorschlägen („Panaschieren“) vergeben werden. Die auf diese Weise auf jeden Bewerber entfallende Zahl an Personenstimmen entscheidet darüber, wer aus der jeweiligen Liste für den betreffenden Wahlvorschlag in die Vertretungskörperschaft (Ich vermute, sie meinen den Kreistag) einzieht; der von der Partei oder Wählergruppe vergebene Listenplatz ist hierfür nicht mehr maßgeblich. Die Sitzverteilung auf die Wahlvorschläge erfolgt entsprechend dem Verhältnis der Stimmen im Wahlkreis nach dem Verfahren der mathematischen Proportion (Hare-Niemeyer-Verfahren). Sämtliche gültigen Stimmen werden in die Berechnung einbezogen; eine Sperrklausel, nach der nur solche Wahlvorschläge bei der Sitzverteilung berücksichtigt werden, die mindestens fünf Prozent der abgegebenen Stimmen auf sich vereinigt haben, gibt es nicht mehr.
Die Parteien hatten bisher mit ihren Zweitstimmrecht, ihren nicht direkt gewählten Kandidaten, einen Platz im Parlament über dieses Zweitstimme (Listenwahl) gesichert, den sie sonst vom Volk nicht erhalten hätten. Aber nichts ist so gut, dass man es nicht noch verbessern könnte, also wird jetzt Kumuliert und Panaschiert. Beschiss im Quadrat, aber das merkt ja keiner. Und dann haben die Parteien, aufgrund dieser merkwürdigen Mathematik noch zusätzlich einige Überhangmandate erhalten. So was aber auch.
In meiner Heimatgemeinde, da treten die Parteien zur Bürgermeisterwahl mit einem eigenen Kandidaten, gar nicht mehr an, nur noch zur Gemeindewahl.
Die Gemeindewahl, verläuft analog zur Kreistagswahl ab, auch bei der Gemeindewahl wird Kumuliert und Panaschiert und am Ende sitzen die Parteisoldaten im Gemeinderat. Nach meinem Dafürhalten sind die Parteiideologien vorrangig vor den Gemeindeinteressen. Und das Wohl der Bürger? Träumt weiter ihr Schafe.....
Wenn man also vor der Wahl steht... oder auch
https://www.abgeordnetenwatch.de/blog/lobbyismus/augustus-intelligence-klagt-gegen-herausgabe-von-lobbyschreiben-an
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In Einhausen haben wir einen parteilosen Bürgermeister. Im Nachbarort Bensheim ist ein SPD Parteimitglied als Bürgermeister Kandidatin parteilos angetreten und hat gegen den CDU Bürgermeister die Wahl gewonnen. In Stuttgart passiert wahrscheinlich ähnliches. Die Frage stellt sich: Was ist mit den Parteien los, sind die nicht mehr in der Lage einen geeigneten Bürgermeisterkandidaten durch zu setzen?
Eigentlich wollte ich ja zu den Einhäuser Parteien aufgrund der wiederkehrenden Straßenbeiträge etwas schreiben, die, wie mir unser Bürgermeister erklärt hat, auf den Vorschlag unserer Gemeindevertreter zurück gehen und er als Verwaltungschef diese Beschlüsse gemäß der Verwaltungsordnung umsetzen muss.
Deshalb schreibe ich nichts zu den Ortsparteien, sondern nur soviel zu unseren Gemeindevertretern:
Aktuell haben wir nach langer Planungsphase eine neues Baugebiet wo ca. 800 Neubürger erwartet werden. Die Planungsabläufe dieses Neubaugebietes sind wesentlich detaillierter als früher geregelt, dass heißt: Der Ankauf des Baugebiets, die Umwelt, der Lärmschutz, das Verkehrsaufkommen alles wird planungstechnisch von Fachleuten, die komischerweise nie aus unserem Ort kommen, genaustens nach den geltenden Regeln geplant, anschließend in den Gemeindeausschüssen begutachtet und dann, um diesen wesentlichen Punkt nicht zu vergessen, vom Planungsbüro in Rechnung gestellt. So weit so gut, weil das Planungsbüro deutet im Plan eine Umgehungsstraße an, die aber nicht umgesetzt wird. Die Fachkompetenten Planer schlagen etwas vor und die Gemeindevertreter wissen es gemäß der Devise "brauchen wir nicht", besser. Nachdem man den Enten in der Weschnitz so viel gutes angetan hat, sollte man da bezüglich des Verkehrsaufkommens nicht auch einmal an den Bürger mit einer Verkehrsentlastung denken? Im Gegenteil, nach der mittlerweile stattfindenden Bebauung werden unsere Gemeindevertreter feststellen, "Umgehungsstraße des gät jetzt nemeer". Die SPD - Einhausen hat schon mit Adleraugen erkannt, dass man da aber noch nachträglich einen Verkehrskreisel einbauen könnte, also der viele Verkehr wird nicht umgeleitet sondern zum rotieren gebracht. Auch eine Möglichkeit, wenn auch meiner Meinung nach die falsche, weil entweder hat das Planungsbüro Kompetenz, dann plant das den Kreisel vorher ein, oder es hat diese Kompetenz nicht, dann fragt mal Trump was zu tun ist, weil schlussendlich das doppelt und nachträglich von uns Einhäuser Bürgern bezahlt werden muss. Aktuell sind noch ca. 15% unserer Bevölkerung Nettosteuerzahler, was das heißt kann man hier nachlesen. Der sorglose Umgang mit unserem Steuergeld ist konkret der Vorwurf den ich an die Verwaltung und speziell die Gemeindevertreter richte.
Nachfolgend Gedanken zur grundsätzlichen Problematik unseres Gemeinwesen:
Meine Ehefrau möchte einen Pelzmantel, die Kinder brauchen neue Fahrräder und ich brauche einen neuen sechs Zylinder Porsche Geländewagen um die Brut standesgemäß in den Kindergarten zu fahren. Sofern genug finanzielle Mittel vorhanden sind, werden diese Wünsche gleichzeitig erfüllt und alle einschließlich der Firma Porsche sind zufrieden. Wenn das aber nicht der Fall ist wird gemäß dem herrschenden Familienrecht eine Lösung, diktatorisch oder gemeinschaftlich, in Form eines Kompromisses gefunden werden müssen. Viele Familien wissen das ein vernünftiges Planen und Wirtschaften ohne diese Kompromisse nicht möglich ist und kommen damit gut zurecht, aber, leider ist auch bei vielen Familien genau das Gegenteil der Fall: Trennung, Scheidung und danach ein Neuanfang mit dem gleichen wiederkehrenden Problem des Kompromisses. Merke: Wo Familien funktionieren, funktioniert auch das Gemeinwesen. Das Funktionieren unseres Gemeinwesens funktioniert aber erkennbar immer weniger gut.
Leider sind auch in unserem Gemeinwesen, ähnlich wie in vielen Familien, die finanziellen Mittel knapp bemessen, aber die uns Schafe steuernden Verantwortlichen Politiker können im Gegensatz zu einer Familie jederzeit ihre Einnahmen durch Gebühren und Steuern anpassen, wovon auch reichlich Gebrauch gemacht wird. Das vorangestellte Beispiel "Alle Wünsche gleichzeitig zu erfüllen", kann weder kommunal noch vom Kreis, Bund, Land und zu guter Letzt auch nicht von der EU real verwirklicht werden und wird somit nur ein Wunschtraum bleiben. Es müssen auch auf diesen Ebenen immer Kompromisse gefunden werden. So weit und so offensichtlich sollte es nach vollziehbar sein, dass unser menschliches Miteinander weltweit auf Kompromissen basiert, allerdings versprechen in der Regel alle Parteien vor der Wahl alle möglichen Wünsche gleichzeitig zu erfüllen wenn man sie nur wählen würde. Meine Oma hätte gesagt: "Die lügen ohne rot zu werden".
Um beim Beispiel der Familie zu bleiben: Mein Opa hat nach meiner Erinnerung, da war er schon in Rente, den lieben langen Tag am offenen Fenster geraucht und die Kippen auf die Straße geworfen die ich jeden Samstag zusammen kehren musste. Meine Oma hat ohne zu murren, von morgens bis abends geschafft. Tagsüber im Haushalt und bei bei ihrer Tochter im Bäckerladen und abends daheim im Garten, auf den Sie selbst mit 90 Jahren noch nicht verzichten wollte.
Wenn mein Opa pünktlich zu seinem Stammtisch aufbrach, musste die Oma bereitstehen und ihm vorher noch die Schuhe zubinden. Heute unvorstellbar. Aus eigenem Erleben kann ich sagen, vor nicht all zu langer Zeit hatten die Frauen in vielen Familien nichts mitzubestimmen und heute wird die EU und unsere Armee von Frauen geführt. Die Dinge ändern sich im Laufe der Zeit und wenn die Dinge sich in die richtige Richtung ändern ist das auch gut und in Ordnung, aber die Kompromisse bleiben.
1945 lag Deutschland verarmt und besiegt in Schutt und Asche. Verantwortlich für diese unsägliche Not und Pein war nicht das deutsche Volk sondern die damaligen Eliten aus der Wirtschaft und die Parteipolitikern jener Zeit die die Völker für ihre Kriegszwecke - so wie das immer der Fall ist - missbraucht haben und heute veranstalten Politiker aller Parteien Gedenkveranstaltung, damit die dummen Schafe nur nicht vergessen was ihre Artgenossen seinerzeit angestellt haben.
Von den Siegermächten beauftragt, haben 75 kluge Männer und zwei Frauen ein Grundgesetz für den Westteil des geteilten Deutschlandes geschaffen, dass uns Westdeutschen nach meiner Meinung bis zur sogenannten Wiedervereinigung sehr gut gedient hat.
Die dem deutsches Grundgesetz voran gestellte Präambel schließt mit den Worten: "Damit gilt dieses Grundgesetz für das gesamte Deutsche Volk" und Artikel 20 eben dieses Grundgesetzes "Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus" sind natürlich schöne Worte, aber es stellt sich mir die Frage: Was verstehen die Parteien unter dem Begriff Volk dem sie doch gemäß Artikel 21 des Grundgesetzes den Willen bilden sollen und wie bilden die Parteien unseren Willen oder missbrauchen die schon wieder ihr Volk? Der erste Missbrauch unserer Politiker nach der Wiedervereinigung war die Präambel selbst, die sagte ursprünglich etwas über die Ablösung dieses Grundgesetzes durch eine Verfassung die von der Gesamtheit des deutschen Volkes geschaffen werde sollte. Da wären aber möglicherweise die Futtertröge ihrer Macht in Gefahr gewesen und somit hat mal lieber die Präambel selbst geändert, als den von den Erstellern des Grundgesetzes vorgesehenen Weg zu beschreiten.
Nun, wer hier in diesem Blog mitliest, weiß ich habe es:
a) gerne einfach und verständlich und
b) die Begriffe müssen klar sein
Das deutsche Volk, gibt es das überhaupt? Sind wir nicht vielmehr verwurzelt als Friesen, Bayuwaren und weitere. Unter anderem sind da natürlich auch so blinde Hessen, wie meiner einer, dabei. Ich denke der vom Kreis Bergstraße direkt gewählte Bundestagskandidat sollte in erster Linie die Interessen der Bergsträßer Bürgerinnen und Bürger vertreten und der Einhäuser Bürgermeister die Interessen der Einhäuser Bürger. Und was passiert in der Realität? Da werden die Europäischen Interessen für ein Europäisches Volk vor alle anderen Interessen gestellt. Nur, ein Europäisches Volk gibt es nach meinem Verständnis nicht. Vielmehr sollte, nach meinem Verständnis, der Begriff des Allgemeinwohls oder die Interessen aller Deutschen als Überbegriff im Vordergrund des von den deutschen Parteien betriebenen politischen Tagesgeschäftes stehen. So ist es aber erkennbar nicht.
Aktuell wird selbst für einen juristischen Laien wie mich geltendes Recht von unseren Politikern gebrochen und die öffentlich rechtlichen Medien rechtfertigen diese Politik noch in schamloser Weise. Als Krone des ganzen werden diese Medien einerseits mit Zwangsgebühren fürstlich belohnt um andererseits die Bürgerinnen und Bürger mit den unsinnigsten Themen, die natürlich alle mit dem Siegel, "Die Mehrheit der Wissenschaft ist sich einig", versehen sind in verschiedene Gruppen gespalten. Der sogenannte innere Frieden ist erkennbar bedroht. Das Recht auf eine eigene Meinung wird nicht mehr toleriert. Erschreckend, wie in der kurzen Zeit seit der Wende, sich das politische Klima und unsere Gemeinschaft negativ gewandelt hat.
Ein Rechtsstaat ist ein Staat, in dem Recht und Gerechtigkeit herrschen. Ein Rechtsstaat muss nicht zwangsläufig eine Demokratie sein, aber eine Demokratie muss zwangsläufig ein Rechtsstaat sein.
Sind wir noch ein Rechtsstaat nach diesen Vorkommnissen?
- Die Parteien halten sich nicht an die Gesetze die ihre Finanzierung regeln
- Die Wiedervereinigung mit dem Plattmachen der Ostdeutschen Betriebe und dem Diktat der Treuhand
- Das Ehrenwort unsere ehemaligen Bundeskanzlers Kohl bezüglich seines Bimbes steht über dem Gesetz. Jeder Normalbürger ging dafür wegen Steuerhinterziehung in den Knast.
- Schäuble wird beim bescheißen mit einem Waffenhändler erwischt und zur Belohnung Minister, Richtigerweise Finanzminister.
- Koch und seine jüdischen Vermächtnisse (Moral, siehe Gedenkveranstaltungen)
- Außenminister Fischer, Kanzler Schröder und die Nato pfeifen auf das Völkerrecht und werfen Bomben auf Sarajevo. Uranmunition wird auch verschossen. Das passt genau zu den verlogenen Grünen und deren angeblicher Friedenspolitik.
- Deutschland befindet sich im Krieg am Hindukusch in Afghanistan, in Syrien, Irak und Mali. Aktuell meint unsere Kriegsministerin KKB, das die Marine der Bundeswehr auch im Indopazifik stationiert sein muss um China mal zu zeigen wo der Hammer hängt. (Ja, ja das Volk will das wohl so!)
- Merkel schaltet die Atomkraftwerke ab und bringt damit die Industrienation Deutschland in eine prekäre Lage zur Stromversorgung (Aufgrund von welchem Gesetz?)
- Merkel rettet Griechenland und bricht die Grundlagen für die EU Gesetze. (Erst besetzt Hitler Griechenland und dann bringen Merkel und Schäuble Griechenland weitere Armut und Not um Banken und EU zu retten (Da ist der deutsche Urlauber in Griechenland doch mit Sicherheit ein gerne gesehener Gast).
- Merkel öffnet die Grenzen und flutet das Land mit fremden Kulturen weil die Grenzen angeblich nicht mehr zu schützen sind. Gemäß dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge läuft unter dem Begriff Resettlement, die "Umsiedlung" von Geflüchteten. Im Rahmen dieses Programms wird eine organisierte und dauerhafte Aufnahme von Flüchtlingen aus Drittstaaten in Deutschland ermöglicht. Also, keine spontane Hilfe, sondern Programm. Und was machen die deutschen Schafe, richtig die zahlen und jubeln und unsere Freunde im Ausland schütteln den Kopf.
- Merkel erklärt die demokratische Wahl in Thüringen für ungültig. So einen Vorgang bekommt keine Bananendiktatur besser hin als diese Merkel Regierung und die öffentlich rechtlichen Medien erklären uns genau diese demokratische Glanzleistung als gut und richtig.
Nach meiner Meinung kann man in diesen Regierungsstil viel hineininterpretieren, letztlich stehen diese Vorgänge aber in keinem Partei- und/oder Wahlprogramm und daraus folgt zwangsläufig, dass die regelmäßig wiederkehrende Wahlen dem Volk eine Souveränität vorspielen die von den verantwortlichen Parteiführern ausgehebelt wird und somit nicht vorhanden ist. Fazit: Ihr könnt wählen was ihr wollt und wir machen was uns die Mächtigen dieser Erde auftragen. So war das mit Sicherheit nicht von den Erstellern des Grundgesetzes gedacht und meine Angst vor dem Coronavirus ist vernachlässigbar vor der Angst die diese Parteien mit ihrer Politik veranstalten.
Spahn und Merkel schrecken vor nichts zurück. Der eine schwul, die andere kinderlos. Wie können solche Personen die Sorgen einer Familie mit Kindern überhaupt nach vollziehen?
Wieso lassen Eltern und Pädagogen so etwas zu?
Ich kann nur hoffen, dass den Parteien für ihr offensichtliches nicht beachten des Volkswillens die Rechnung präsentiert wird.