Wie der Titel es sagt, geht es in diesem Artikel um die Kritik an unseren politischen Parteien, die unser höchstes Gesetz, dass Grundgesetz und auch die Judikative zum Nachteil von uns normalen Schafen verändert haben. Eine Partei ist wie eine GmbH, oder ähnliche Konstrukte, eine juristische Person, die hierarchisch aufgebaut ist und an deren Spitze sind die, die entscheiden. Alle anderen Parteimitglieder sind Zuarbeiter für die Parteispitze, die für ihre Dienste aber auch entsprechend mit der Vergabe von einträglichen Posten honoriert werden, die wir normalen Schafe danach bezahlen müssen. Ursprünglich, war der Zweck dieser politischen Parteien, mal der Dienst fürs Vaterland. Das dies nicht mehr der Fall ist, daran habe ich mit meinen 70 Jahren, nach dieser Recherche keinen Zweifel mehr. Die nachweisbare weltweite Vernetzung der Parteispitzen und die sichtbaren Politikergebnisse zeigen auf andere Ziele.

 

Das Grundgesetz ist das höchste Gesetz des Deutschen Volkes. Dieses Grundgesetz bestimmt lediglich, dass die Abgeordneten des Deutschen Bundestages in allgemeinen, unmittelbaren, freien, gleichen und geheimen Wahlen für vier Jahre gewählt werden. So wurde das ursprünglich geplant und auch im ersten Bundestag, so ausgeführt:

Alles weitere regelte das Wahlgesetz zum ersten Bundestag und zur ersten Bundesversammlung der Bundesrepublik Deutschland, das der Parlamentarische Rat beschlossen und die Ministerpräsidenten der Bundesländer mit den von den alliierten Militärgouverneuren vorgenommenen Änderungen ausgefertigt hatten, mit Ausnahme des bayerischen von allen Landtagen in den drei Westzonen angenommen und sodann am 23. Mai 1949 verkündet worden war.


Ich bin ein Anhänger dieses Grundgesetzes und ein Bewunderer der Nachkriegspolitiker die dieses Gesetz geschaffen haben, aber dieses Grundgesetz wird seit seiner Inkraftsetzung verändert, besser gesagt zum Wohle der Parteien von den Angeordneten zum Nachteil des Volkes verändert. So wie die Minister und Kanzler ihren Eid schwören und so wie auch der Spruch auf dem Reichstagseingang steht: "Zum Wohle des Deutschen Volkes" ist das, was die Spitze unserer Parteien und die von diesen Parteien abhängigen Bundestagsabgeordneten anstellen, dass genaue Gegenteil, sie schaden dem Deutschen Volke. Die Spitze der Parteien dienen anderen Mächten, aber nicht zum Wohle des Deutschen Volkes.

Ich bin kein Jurist, ich bin kein Staatsrechtler, ich bin ein normaler Bürger, der dass Gefühl hat, es hat sich etwas verändert seit der Vereinigung mit der DDR. Dieses Gefühl erinnert mich an das Mühle Spiel mit meinem Vater in meiner Kindheit, wo dieser immer mehrere Zwickmühlen aufbaute und man nichts mehr machen konnte, bis kurz vor dem Ende des Spiels, wenn man nur noch drei Spielsteine hatte, aber, ab diesem Zeitpunkt, da gab es dann doch noch einmal eine Chance zu gewinnen. Mit der Außerkraftsetzung unserer im Grundgesetz garantierten Grundrechte im Rahmen der Corona Pandemie, ist von unseren Parteien (ich spreche bewusst nicht von der Regierung) für mich mittlerweile eine unerträgliche Situation der Unfreiheit geschaffen worden, die mich zu der Erkenntnis und diesem Artikel bringt, wir das Volk, stehen in Konkurrenz mit den Parteien und verlieren aufgrund der im Wahlgesetz verankerten Zwickmühle, immer und zwar Konstruktionsbedingt, zwangsläufig: "Parteien sind nicht unsere Lösung, Parteien schaffen unsere Probleme und sind unser Problem!", dass ich nachfolgend wie folgt begründe:

  • Die erste Bundestagswahl 1949 fand am 14. August 1949 statt und hatte 410 Abgeordnete
    die erste komplett freie Wahl auf deutschem Boden seit der Reichstagswahl vom 6. November 1932.
    Die Wahl fand nur in den drei westlichen Besatzungszonen, des neu gegründeten Verwaltungsgebietes "Bundesrepublik" statt. Das weitere regelte das Wahlgesetz zum ersten Bundestag und zur ersten Bundesversammlung der Bundesrepublik Deutschland.
  • Die zweite Bundestagswahl 1953 die am 6. September 1953 stattfand.
    Für diese Bundestagswahl wurde das Wahlgesetz von den damaligen Bundestagsabgeordneten zum Nutzen der Parteien angepasst und anders, als bei der ersten Bundestagswahl 1949, bei der es genügt hatte, in einem einzigen Bundesland 5 % der Stimmen zu erzielen, galt die Fünf-Prozent-Hürde nun bundesweit.  Die Sperrklausel und die Änderungen der Ministerpräsidenten wurden rückgängig gemacht und das Zweistimmenwahlrecht (Und dies ist die Zwickmühle) eingeführt. Der Bundestag besteht aus 484 Abgeordneten, von denen 242 in Wahlkreisen und die übrigen nach den neu eingeführten Landeslisten gewählt werden. Laut Unterlagen des Berlin Document Center, waren 129 der 487 Abgeordneten ehemalige Mitglieder der NSDAP, das waren im Vergleich zu heute noch richtige Nazis und die waren nicht auf der Straße sondern von den Parteien in unseren Bundestag geschickt worden.
  • Die dritte Bundestagswahl fand am 15. September 1957 statt.
    Der 3. Bundestag hatte zu Beginn und am Ende der Legislaturperiode insgesamt 497 Abgeordnete (+22 Berliner Bundestagsabgeordnete)
    Bei der Bundestagswahl 1957 konnte erstmals in der Bundesrepublik Deutschland per Briefwahl gewählt werden. Da wurde wieder das Wahlgesetz geändert.
    Nach der Grundmandatsklausel, wie sie 1953 galt, musste eine Partei mindestens einen Wahlkreis direkt gewinnen, um nicht der Fünf-Prozent-Klausel zu unterliegen. Seit der Bundestagswahl 1957 beträgt die Zahl der zu gewinnenden Wahlkreise drei.
  • Und aktuell steht die Wahl zum 20. Deutschen Bundestag am 26. September 2021 an.
    mit einem Wahlgesetz, dass die Parteien dermaßen verunstaltet haben, dass dieses Wahlgesetz kein normaler Mensch mehr versteht, mit aktuell 709 Abgeordneten. Ich rechne also, wie ich es in der Grundschule gelernt habe: 294 Bundestagsabgeordnete werden direkt vom Volk gewählt, in der Regel sind das die besten Kandidaten die die Parteien haben. Davon werden in der Regel, 15 Bundesminister, macht 278 Bundestagsabgeordnete die direkt gewählt werden. 
    Daraus ergibt sich nachfolgendes Verhältnis der Bundestagsabgeordneten:
    39% sind vom Volk direkt gewählt und 61% sind von der Partei bestimmt. Und an diesem Verhältnis ändert sich bei diesem Wahlgesetz auch nichts mehr und wenn doch, dann zum Vorteil der Parteien. Das sind die Fakten und deshalb sag ich doch, Parteiendiktatur.
    Wie viele Abgeordnete es nach der Wahl 2021 sein werden, lässt sich nicht vorher bestimmen, auf jeden Fall viel zu viele.

Man verkauft uns Volk die Demokratie als repräsentative Demokratie. Stimmt das?
Also, zunächst mal ist dieser Begriff im Ursprungsgesetzestext unserer Verfassung nicht zu finden, genau, wie der Begriff Fraktion, der nachträglich mit Art 53a GG eingeführt wurde.
Man verkauft uns Schafen also diesen Begriff "repräsentative Demokratie", als eine demokratische Herrschaftsform, bei der politische Sachentscheidungen im Gegensatz zur direkten Demokratie nicht unmittelbar durch das Volk selbst, sondern durch Abgeordnete getroffen werden und diese Aussage ist falsch, weil nicht der Abgeordnete entscheidet sondern die Parteispitze über den Fraktionszwang. Die Partei, die Partei ...immer recht, woher kenne ich das nur?

Um wieder seinem ursprünglichen Sinn zu entsprechen, müsste das aktuell von den Parteien manipulierte Grundgesetz, nach meiner Meinung dringend, entsprechend nachfolgendem Vorschlag, geändert werden.

  • Die Abgeordneten des Bundestages werden aus den 294 Kreisen direkt gewählt. Jeder Kreis wird durch maximal einen Bundestagsabgeordneten vertreten. Die Wahlkandidaten stellen ihre Forderungen als ihr persönliches Wahlprogramm im jeweiligen Wahlkreis auf, für dass sie gewählt werden wollen und in der kommenden Bundestagsperiode umsetzen möchten. Wird der Kandidat gewählt, dann hat er für diese Themen ein Mandat. Stehen davon abweichende Themen im Bundestag zur Entscheidung an, die dem Charakter nach Einfluss auf unser Grundgesetz haben, so beantragt der Abgeordnete eine Volksabstimmung. Schließen sich weitere Bundestagsabgeordnete dieser Forderung an, und es kommt zu einer einfachen Mehrheit, wird diese im Grundgesetz vorgesehenen Volksabstimmung, zu dem entsprechenden Thema durchgeführt. Möchte der gewählte Bundestagsabgeordnete sein Mandat erweitern, benötigt er die Zustimmung der Wähler im Kreis und damit ist eine Kreisweite Volksabstimmung erforderlich. Die Wahlkandidaten, sollten die besten und fähigsten Leute im Kreis sein und ihren Erstwohnsitz seit mindestens 4 Jahren im Kreis haben. Die Wahlkandidaten müssen keiner Partei angehören. Zweitstimme und Sperrklausel werden ersatzlos aus dem Wahlgesetz gestrichen.
    Wird der Abgeordnete zu einem Minister ernannt, wird der Kreis von dem nächst platzierten Kandidaten des Kreises der letzten Wahl im Bundestag vertreten.
    Abgeordnete die an mehr als 5% der Bundestagssitzungen nicht anwesend sind verlieren ihr Mandat an den nächst platzierten ihres Kreises der letzten Wahl. Dito, Ausscheiden aus dem Bundestag, aus welchen Gründen auch immer. Das Abstimmverhalten der Abgeordneten ist transparent und für den Wähler nachvollziehbar. Nebenbeschäftigungen, Einkünfte, Lobbyarbeit sind für die Dauer der gewählten Periode nicht statthaft und haben bei Zuwiderhandlung den sofortigen Ausschluss aus dem Bundestag zur Folge. Die Diäten werden verdoppelt.
  • Fraktionen und Fraktionszwang waren im Grundgesetz nie vorgesehen und sind mit dem Gesetzestext: "Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages [sind] an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen" nicht vereinbar und können somit auch nicht erlaubt sein, womit bewiesen ist, die Parteispitzen machen was sie wollen!

    In Art 53a GG entfällt das Wort Fraktion.

  • Das Grundgesetz und das Bundeswahlgesetz wird entsprechend dieser beiden vorgenannten Punkte vor der nächsten Bundestagswahl angepasst, dem Deutschen Volke vorgelegt und nach einer Zustimmung als Verfassung, so wie dies ursprünglich im Grundgesetz vorgesehen war, in Kraft gesetzt.


So eine Grundgesetzänderung wäre einerseits kein großer Aufwand, anderseits würde das Volk seine Souveränität zurückgewinnen. Die Parteien, können an der politischen Meinungsbildung teilnehmen, so wie es ursprünglich im Grundgesetz vorgesehen war. Im Rahmen dieser Änderungen sollte das Parlament auch die fehlende Unabhängigkeit der deutschen Justiz herstellen, die Basis jedes Rechtsstaates ist und vom EuGH in seinem Urteil vom 27. Mai 2019 reklamiert wird. Auch hier manipulieren die Parteien die Judikative zum Nachteil des Rechtsstaates.
Der Bundeskanzler wird vom Bundestag gewählt und benötigt aktuell zwingend eine in tragende Partei. Auch dies sollte unbedingt geändert werden: Der Bundeskanzler und der Bundespräsident sollten direkt vom Volk gewählt werden.


Dann arbeite ich mich mal vom Kopf des Fisches weiter nach unten und komme zu meinem Bundesland Hessen mit seinem Landtag und wie der gewählt wird!
Die Hessische Verfassung beginnt mit: "Freie, gleiche und geheime Wahlen sind die Voraussetzung für echte Demokratie."  Die Worte hör ich wohl....und weiter geht es:
In der Hessischen Verfassung § 1 Zahl der Abgeordneten, Wahltag
(1) Der Hessische Landtag besteht aus einhundertundzehn Abgeordneten, die in freier, allgemeiner, geheimer, gleicher, unmittelbarer Wahl gewählt werden.
§ 2 Wahlrecht
(1) Wahlberechtigt zum Hessischen Landtag ist, wer am Wahltage. Deutscher im Sinne des Art. 116 Abs. 1 des Grundgesetzes ist, und dazu steht im Grundgesetz:

(1) Deutscher im Sinne dieses Grundgesetzes ist vorbehaltlich anderweitiger gesetzlicher Regelung, wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt oder als Flüchtling oder Vertriebener deutscher Volkszugehörigkeit oder als dessen Ehegatte oder Abkömmling in dem Gebiete des Deutschen Reiches nach dem Stande vom 31. Dezember 1937 Aufnahme gefunden hat.

und Artikel 75 (3) Das Nähere bestimmt das Wahlgesetz. Verlangt es neben anderen Erfordernissen, daß eine Wählergruppe eine Mindestzahl von Stimmen aufweist, um im Landtag vertreten zu sein, so darf die Mindestzahl nicht höher sein als fünf vom Hundert der abgegebenen gültigen Stimmen. Und damit bin ich wieder bei einem Gesetz über die Wahlen zum Landtag des Landes Hessen (Landtagswahlgesetz - LWG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. April 2006 angekommen und der § 6 ist auch wie bereits bekannt, nur die Anzahl:

§ 6 Wahlsystem Fünfundfünfzig Abgeordnete werden in Wahlkreisen und fünfundfünfzig Abgeordnete aus Landeslisten gewählt.

In Hessen gibt es 422 Gemeinden und 21 Landkreise. Die Parteien haben also auch in den Landtagen, trickreich aus den 21 Kreisen 55 Wahlkreise geschaffen wo die Landtagsabgeordneten direkt gewählt werden und zusätzlich 55 Landtagsabgeordnete von den Parteien bestimmt werden!
Der Hessische Ministerpräsident wird vom Landtag gewählt und benötigt aktuell zwingend eine in tragende Partei.
Auch dies sollte geändert werden und der Hessische Ministerpräsident sollte direkt vom Volk gewählt werden.

Die Wahl zum 21. Landtag in Hessen findet voraussichtlich im Herbst 2023 statt.

Die nächste Frage die ich mir gestellt habe, ist: Wie setzt sich in meinem Heimatkreis Bergstraße der Kreistag zusammen?

Die nächste Wahl zur Landrätin/ zum Landrat findet am Sonntag, den 14.03.2021, auf Basis der Hessische Landkreisordnung (HKO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. März 2005 und der Kommunalwahlordnung (KWO) in der Fassung vom 26. März 2000 statt.

Aktuell gibt es 71 Abgeordnete in 8 Fraktionen. Der Kreis Bergstraße ist ein Landkreis im Regierungsbezirk Darmstadt in Hessen. Er ist Bestandteil der Metropolregionen Rhein-Main und Rhein-Neckar und besteht aus zehn Städten, zwölf weiteren Gemeinden und dem gemeindefreien Gebiet Michelbuch und das sind in der Summe: 10+12+1=23;
Die Frage die sich mir hierzu also stellt: Wieso benötigt man für 23 Kommunen 71 ehrenamtliche Abgeordnete?

Der Hauptamtliche Landrat wird erfreulicherweise, genau wie unsere Bürgermeister, direkt vom Volk gewählt. So sollte, nach meinem Verständnis jede Wahl durchgeführt werden, aber auch hier habe ich die Anmerkung: Es sollten schon wenigstens zwei Kandidaten sein, damit man auch von einer Wahl sprechen kann. Bei nur einem Kandidaten kann die Wahl entfallen, dass erspart den Verwaltungen erheblichen Zeitaufwand und den Bürgern die Wahlkosten.

Die Abgeordneten des Kreistages werden für jeweils fünf Jahre durch die wahlberechtigte Bevölkerung des Kreises nach den um Elemente der Mehrheitswahl (Personenwahl) und den Möglichkeiten des Kumulierens und Panaschierens ergänzten Grundsätzen der Verhältniswahl gewählt. Aha, Kumulieren und Panaschieren, wieder etwas neues, verwirrendes:

Das Verhältniswahlsystem mit starren Listen ist durch das „Gesetz zur Stärkung der Bürgerbeteiligung und kommunalen Selbstverwaltung“ vom 23. Dezember 1999 zu einem begrenzt offenen Listenverfahren mit einem stärkeren Personenbezug („Kumulieren und Panaschieren“) umgestaltet worden. Das auf Wahlvorschlägen in Listenform basierende Verhältniswahlsystem ist mit Elementen der Personenwahl angereichert worden. Zentrales Merkmal dieses kombinierten Listen- und Personenauswahlverfahrens ist es, dass jeder Wähler so viele Stimmen abgeben darf wie Sitze in der zu wählenden Körperschaft zu besetzen sind. Also, aktuell sind das 71 Stimmen. Diese Stimmen dürfen einzeln oder gehäuft (bis zu drei Stimmen, „Kumulieren“) an Bewerber aus verschiedenen Wahlvorschlägen („Panaschieren“) vergeben werden. Die auf diese Weise auf jeden Bewerber entfallende Zahl an Personenstimmen entscheidet darüber, wer aus der jeweiligen Liste für den betreffenden Wahlvorschlag in die Vertretungskörperschaft (Ich vermute, sie meinen den Kreistag) einzieht; der von der Partei oder Wählergruppe vergebene Listenplatz ist hierfür nicht mehr maßgeblich. Die Sitzverteilung auf die Wahlvorschläge erfolgt entsprechend dem Verhältnis der Stimmen im Wahlkreis nach dem Verfahren der mathematischen Proportion (Hare-Niemeyer-Verfahren). Sämtliche gültigen Stimmen werden in die Berechnung einbezogen; eine Sperrklausel, nach der nur solche Wahlvorschläge bei der Sitzverteilung berücksichtigt werden, die mindestens fünf Prozent der abgegebenen Stimmen auf sich vereinigt haben, gibt es nicht mehr.
Die Parteien hatten bisher mit ihren Zweitstimmrecht, ihren nicht direkt gewählten Kandidaten, einen Platz im Parlament über dieses Zweitstimme (Listenwahl) gesichert, den sie sonst vom Volk nicht erhalten hätten. Aber nichts ist so gut, dass man es nicht noch verbessern könnte, also wird jetzt Kumuliert und Panaschiert. Beschiss im Quadrat, aber das merkt ja keiner. Und dann haben die Parteien, aufgrund dieser merkwürdigen Mathematik noch zusätzlich einige Überhangmandate erhalten. So was aber auch.

In meiner Heimatgemeinde, da treten die Parteien zur Bürgermeisterwahl mit einem eigenen Kandidaten, gar nicht mehr an, nur noch zur Gemeindewahl.

Die Gemeindewahl, verläuft analog zur Kreistagswahl ab, auch bei der Gemeindewahl wird Kumuliert und Panaschiert und am Ende sitzen die Parteisoldaten im Gemeinderat. Nach meinem Dafürhalten sind die Parteiideologien vorrangig vor den Gemeindeinteressen. Und das Wohl der Bürger? Träumt weiter ihr Schafe.....

Wenn man also vor der Wahl steht... oder auch

https://www.abgeordnetenwatch.de/blog/lobbyismus/augustus-intelligence-klagt-gegen-herausgabe-von-lobbyschreiben-an

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