Der Staatsangehörigkeitsausweis (Gelber Schein) der Bundesrepublik Deutschland ist ein amtliches Dokument, das den Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit zum Zeitpunkt der Ausstellung mit urkundlicher Beweiskraft dokumentiert. Mit einem solchen Ausweis ist die Staatsangehörigkeit verbindlich nachgewiesen, sofern diese nicht durch anderweitige Dokumente mit gleicher Rechtskraft (z. B. Geburtsurkunde, Personenstandsregister) nachgewiesen werden kann. Rechtsgrundlage ist das Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG).

Der Staatsangehörigkeitsausweis ist nicht zu verwechseln mit der Einbürgerungsurkunde, die den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit durch den Verwaltungsakt der Einbürgerung bescheinigt.

Der deutsche Reisepass und auch der deutsche Personalausweis sind kein Nachweis für die deutsche Staatsangehörigkeit, sie begründen nur eine Vermutung, dass der Inhaber die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt.

Bis hierher ist das kein Witz, das ist die offizielle Darstellung, wenn man denn weiß, wo man zu suchen hat.
Das Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG) vom 1. Januar 2000 sagt hierzu:
Deutscher im Sinne des § 1 Staatsangehörigkeitsgesetz ist, „wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt“
Also, braucht man doch logischerweise, wenn man sich nicht mit einer begründeten Vermutung zufriedengibt, den Staatsangehörigkeitsausweis, oder habe ich da was übersehen?

Die Frage, die unsere Politiker beantworten müssen: Warum gibt es in der BRD, in dem alles bis ins Kleinste geregelt ist, dieses mehrgleisige System?

  1. Reisepass und/oder Personalausweis mit der begründeten Vermutung, dass der Inhaber die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt
  2. Staatsangehörigkeitsausweis als amtliches Dokument, das den Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit zum Zeitpunkt der Ausstellung mit urkundlicher Beweiskraft dokumentiert
  3. Einbürgerungsurkunde, die den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit durch den Verwaltungsakt der Einbürgerung bescheinigt.

Einzig und allein der Staatsangehörigkeitsausweis oder eben die Einbürgerungsurkunde gelten als Nachweis der deutschen Staatsangehörigkeit, aber, wenn man diesen Staatsangehörigkeitsausweis erwerben möchte, wird man behördlicherseits als Reichsbürger eingestuft, verunglimpft und vom Verfassungsschutz beobachtet. Hoppla, wie passt das denn in einen Rechtsstaat? Die Unklarheiten in dieser staatsbürgerlich fundamentalen Angelegenheiten sind mit der bekannten deutsche Gründlichkeit absolut unvereinbar und regen natürlich zum Misstrauen an.

Bei der zu entrichtenden Gebühr für die Ausstellung dieses seltsamen Staatsangehörigkeitsausweis hört das Durcheinander aber schon wieder auf, da ist in Paragraf 3 der „Staatsangehörigkeits-Gebührenverordnung" klar und eindeutig geregelt, dass bundesweit einheitlich 25 Euro zu zahlen sind. Was es so alles gibt!

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