Nachfolgende Begriffsdefinitionen zur Transparenz aus der Wikipedia und zur Erläuterung des im Titel genannten Bescheides vorab:
Die Verwaltungstransparenz oder Transparenz der öffentlichen Verwaltung steht in engem Zusammenhang mit Transparenz in der Politik. Gemeint ist, dass die Bürger Einblick und Durchblick in Entscheidungen und Vorgänge der Verwaltung erhalten.
Transparenz ist in der Politik und im politischen Diskurs eine Forderung bzw. ein für erstrebenswert gehaltener Zustand frei zugänglicher Informationen und stetiger Rechenschaft über Abläufe, Sachverhalte, Vorhaben und Entscheidungsprozesse.
Soweit, die sich für uns Bürger gut anhörende Theorie, zur Verwaltungstransparenz aus der Wikipedia
Eigentlich hatte ich das Thema "Wiederkehrenden Straßenbeiträge" abgeschlossen, komme aber aufgrund der Qualität unserer Verwaltung den Hausbesitzern Bescheide nicht richtig zu zu stellen, nochmals zur Einhäuser Praxis bezüglich der Verwaltungstransparenz zurück:
Mit der Einführung der wiederkehrenden Straßenbeiträge bringen die Einhäuser Gemeindevertreter und letztendlich die umsetzende Gemeindeverwaltung die Hausbesitzer um die Möglichkeit diese Kosten auf ihre Mieter um zu legen. Als Hausbesitzer erkenne ich, dass hauptsächlich grün/rote Politik ursächlich für viele Kostensteigerungen sind, die den Vermietern unberechtigterweise angelastet werden. Man beachte hierzu auch die nächste kräftig steigende Nebenkostenabrechnung.
Aber, Einhausen ist ein Sonderfall: Hier hat die CDU die absolute Mehrheit im Gemeindeparlament und beschließt die wiederkehrenden Straßenbeiträge zum Nachteil der Hausbesitzer und zum unberechtigten Vorteil für die Mieter. Klar ist natürlich bei diesem Thema der wiederkehrenden Straßenbeiträgen, dass die Grünen und die SPD da aber hundertprozentig dabei sind und da fragt man sich schon mal: Wozu braucht man solche Einheitsparteien?
Eine Opposition findet in Einhausen nicht statt, weil die SPD und die Grünen einerseits zu schwach sind und andererseits haben sich die Ortsparteien alle ganz lieb und streiten sich höchstens mal darüber wer die Enten in der Weschnitz besser behandelt. Hier wird eine Kommunalpolitik betrieben, die keine unserer Nachbargemeinden mit - oder sogar vormacht hat. Diese Einhäuser Kommunalpolitik passt erkennbar zu der aktuellen CDU/SPD Bundespolitik mit der Enteignung der Hausbesitzer, die per Mietendeckel in Gesetze gegossen wurde, und/oder auch aktuell die Landespolitik mit der Enteignung von Immobilien in Berlin stattfindet. Man kann das aber auch einfacher ausdrücken, mit: Planwirtschaft, Sozialismus, Kommunismus und die CDU geht bei all diesen Machenschaften in Einhausen voran. Warum die Mehrheit der CDU Vertreter im Gemeinderat die Hausbesitzer und somit ihre Wähler in Einhausen mit dieser Kommunalpolitik bestraft, dazu fehlt mir allerdings jegliche Vorstellungskraft hierzu auch nur eine Vermutung zu äußern. Die Kommunalpolitiker reden von einer Wachstumsgemeinde und erkennen nicht, dass die Gemarkung der Gemeinde aus Landwirtschaftlich genutztem Gebiet und Wohngebiet besteht. Erkennbares Wachstum findet beim zu betonieren unserer Landwirtschaftlichen Flächen statt, findet bei den Kosten die uns Bürgern entstehen statt und findet im Wachstum des Verkehrs statt. Das unangenehme wächst und die Fläche für unsere Nahrungsgrundlage schrumpft! Was daran lebens- und erstrebenswert ist, möge jeder sich selbst fragen.
Man wird letztendlich sehen zu welcher erstrebenswerten Gesellschaft diese Einhäuser Schildbürgerpolitik führt!
Selbst wenn man den Gemeindevertretern von Einhausen zu gute hält, dass sie ihr Mandat mehr oder weniger in ihrer Freizeit weitgehend unprofessionell wahrnehmen, kann man das nicht mit, "Oh, das haben wir gar nicht gewusst", oder wie das von unserem Bürgermeister Helmut Glanzner in seinem BA-Interview vom 25.01.2020 mit folgendem Zitat zu lesen war: "Die Grundsteuerreform sieht meines Wissens vor, dass auch die Grundsteuer nicht mehr auf die Mieter umgelegt werden darf". Die Einhäuser Bürger wählen also in der Mehrheit CDU Gemeindevertreter die sich ahnungslos stellen und einen Bürgermeister dessen Wissen nicht auf dem Stand ist, die Gesetzesgrundlagen die unsere Gemeinschaft betreffen, richtig zu beurteilen und somit in die Eigentumsrechte der Einhäuser Hausbesitzer eingreifen. Spätestens seit meinen Leserbriefen - und ich bin mit Sicherheit nicht der alleinige Kritiker - hätten sich die Kommunalverantwortlichen ja mal diesbezüglich hinterfragen können und natürlich gehört da auch die Frage dazu, warum führt Einhausen diese zusätzliche, unsere Bürgerschaft schädigende, Maßnahme ein und warum macht keine unserer Nachbargemeinden diesen Unsinn mit. Die Arroganz der Macht verhindert scheinbar solche Fragen!
Was ich mich von Anfang an bei dem Verfahren der "Wiederkehrenden Straßenbeiträge" gefragt habe, ist: Warum wird das einerseits so kostenaufwendig gestaltet und ist andererseits für den Normalbürger nicht nachvollziehbar? Und bei nicht nachvollziehbar, werde ich misstrauisch und denke an die Lebensweisheit meines Vaters: "Bub, wer nichts zu verbergen hat, hat auch nichts zu befürchten" oder im Umḱehrschluss "Warum werden in diesem Falle die zugrunde liegenden Parameter nicht benannt"?
Nach meinem offenen Brief vom 05.08.2020 und dem daraufhin folgenden vier Augen Gespräch mit dem Bürgermeister, Frau .. und Herrn Derst am 24.10.2020 hatte ich das Thema "Wiederkehrende Straßenbeiträge" eigentlich archiviert.
Das Fazit aus diesem Gespräch war nach meiner Erinnerung:
- Für die Fehler und die mangelhafte Qualität im Infoschreiben der Gemeinde Einhausen zu der vorgesehen Einführung der wiederkehrenden Straßenbeiträge hat sich der Bürgermeister entschuldigt. Damit war dieser Punkt eigentlich abgehakt.
- Die "Wiederkehrenden Straßenbeiträge" muss der Bürgermeister auf Anordnung und Beschluss der Gemeindevertreter umsetzen. Daran ist nach Aussage unseres Bürgermeisters auch nichts mehr zu ändern, ist sozusagen die Fortsetzung von Merkels "alternativlos" These, allerdings zum Nachteil der Hausbesitzer von Einhausen. Ist jetzt halt so und damit Punkt und Aus.
Das Gesprächsergebnis hat mir zwar nicht gefallen, wurde aber zähneknirschend von mir respektiert. Aber jetzt, mit Datum vom 30.09.2021, wurden die Bescheide für 2019 und 2020 von der Gemeindeverwaltung versandt und sind bezüglich der Anschrift wieder genauso falsch wie das Infoschreiben. Was soll man zu so einer Verwaltung sagen? Oh, Herr hilf.. vielleicht? Der Herr Bürgermeister hat sich für die mangelhafte Qualität seines Infoschreibens entschuldigt, Fehler, passieren uns allen einmal und somit ist die Entschuldigung vollkommen ausreichend, aber richtig und wichtig ist auch, man sollte aus seinen Fehlern lernen und diese zukünftig verhindern, was aber scheinbar bei unserer Gemeindeverwaltung nicht der Fall ist. Ich habe aber einen Vermutung was in dieser Verwaltung passiert! Dazu komme ich noch etwas später.
Um mir den Ablauf der wiederkehrenden Straßenbeiträge nochmals in das Gedächtnis zu rufen, stelle ich mir gedanklich die Abläufe in der Einhäuser Verwaltung diesbezüglich vor. Ich war nicht in der Verwaltung tätig, aber ein Vorgehen nach nachfolgender Auflistung wäre nach meiner Meinung logisch:
- Die Gemeindeverwaltung erstellt zum Ende des den Abrechnungszeitraum betreffenden Jahres das Zahlenwerk zur gesamten Veranlagungsfläche im Gemeindegebiet.
Hierzu muss irgend jemand von verantwortlicher Seite der Gemeindeverwaltung in die Bau-/IT Abteilung marschieren und die Anweisung aussprechen: "Wir benötigen für die Gemeinderatsitzung im Dezember die aktuelle gesamte Veranlagungsfläche im Gemeindegebiet". Die Ermittlung der gesamten Veranlagungsfläche im Gemeindegebiet sollte in einer funktionierenden Verwaltung mit gut gepflegtem Datenbestand kein Problem darstellen. Aber wenn die Datenbestände nicht auf aktuellem Stand sind, wird schnell aus kein Problem ein großes Problem und die Datenbestände sind scheinbar nicht aktuell, oder wie soll ich mir sonst die falschen Adressdaten auf unserem Bescheid erklären. - Die Gemeindeverwaltung erstellt zusätzlich am Ende des den Abrechnungszeitraum betreffenden Jahres die angefallenen zugeordneten Kosten für die wiederkehrenden Straßenbeiträge. Auch bei diesem Vorgang werden analog zu dem vorhergehend beschrieben Punkt, zusätzlicher Aufwand und Kosten produziert.
- Die Gemeindeverwaltung stellt den zuständigen Gemeindevertretern diese Zahlen sowie deren Begründung aufbereitet rechtzeitig zur Prüfung zur Verfügung.
- Zur Beschlussfassung der Satzung über die Festsetzung des Beitragssatzes zur Erhebung wiederkehrender Straßenbeiträge haben die Gemeindevertreter vorher die Zahlen bezüglich der Richtigkeit der Veranlagungsfläche und der verausgabten Kosten geprüft und sind somit Beschlussfähig.
- Und so beschließen die Gemeindevertreter zum Ende des den Abrechnungszeitraum betreffenden Jahres den ermittelten Beitragssatz und kassieren für diese zusätzliche Sitzung zusätzliches Sitzungsgeld. Die Gemeindeverwaltung betreibt danach den zusätzlichen Aufwand und schreibt diese eine Zahl in die jeweilige neue Jahressatzung. Die Kosten für all diesen Aufwand zahlt einzig und allein der Einhäuser Bürger und da kommen dann auch noch die zusätzlichen Kosten für die abschließende Veröffentlichung der neuen Jahressatzung im Bergsträßer Anzeiger dazu. Und damit, dass nur nebenbei bemerkt, wird auch verständlich, warum der Bergsträßer Anzeiger seinem Kunden, der "Gemeinde Einhausen", nicht ans Bein pinkelt und schon mal missliebige Leserbriefe umformuliert, oder wie im Falle meines offenen Briefes, solche unangenehmen Vorgänge überhaupt nicht erwähnt. Selbstverständlich ist mir schon klar, Zensur findet in unserem Rechtsstaat nicht statt.
Auf Basis dieser Satzung werden dann die Bescheide mit dem Kontext: "Bürger zahl mal ist alles geprüft und in Ordnung", verschickt.
Verdammt viel Aufwand für diese eine Zahl jedes Jahr und dass mit dem Aufwand, haben bereits viele Kommunen die diesen Irrsinn "Wiederkehrende Straßenbeiträge" begangen haben, festgestellt und schaffen dieses Verwaltungsmonstrum auch wieder ab. -
Satzung hört sich nach Recht und Ordnung an und richtig, eine Recherche zu einer Satzung sagt auch aus: "Schriftlich niedergelegte verbindliche Bestimmungen, die alles das, was eine bestimmte Vereinigung von Personen betrifft, festlegen und regeln". In der besagten Einhäuser Satzung ist eine einzige Zahl für den Beitragssatz festgelegt, die für die Hausbesitzer der Gemeinde die Basis der wiederkehrenden Straßenbeiträge in Einhausen ist. Aber Achtung: In dieser Satzung wird nichts geregelt, da wird eine Zahl festgelegt, wie die zustande kommt, das weiß nur der liebe Gott, die Gemeindevertreter und die Gemeindeverwaltung von Einhausen, aber die sagen uns Schafen das nicht. Die sagen nur wir müssen zahlen. Mit dieser Vorgehensweise wird aber genau das Gegenteil von der Eingangs erwähnten Verwaltungstransparenz erreicht.
- Dabei wäre es ein leichtes auch bei dieser Satzung Verwaltungstransparenz her zu stellen und die zugrunde liegende Formel zur Ermittlung des Beitragssatzes mit den Zahlen der gesamten Veranlagungsfläche im Gemeindegebiet und die angefallenen zugeordneten Kosten ebenfalls auf zu führen. Die alles entscheidende Frage: "Warum geschieht dies nicht"?
Jetzt komme ich zu meiner Vermutung warum diese Verwaltungstransparenz nicht passiert!
Die erste Vermutung ist: Die Zahlen liegen den Gemeindevertretern vor, sind ordnungsgemäß geprüft, werden aber unbewusst nicht in die Satzung geschrieben und die Verwaltung hat auch keinerlei Einwände. Die Verwaltung hat wahrscheinlich auch noch nie etwas von Verwaltungstransparenz gehört. Der Vorgang würde passen zu der Unfähigkeit der Verwaltung einen Bescheid richtig zu adressieren. Könnte also alles nur Schlamperei sein.
Die zweite Vermutung ist: Die Zahlen liegen den Gemeindevertretern nicht vor und die Damen und Herren Gemeindevertreter nicken nur ab, was die Verwaltung ihnen sagt. So einen Vorgang kann man sich eigentlich nicht vorstellen. Aber, vieles was mittlerweile in unserer Bananenrepublik geschieht, war noch vor kurzem unwahrscheinlich und nicht denkbar.
Die dritte Vermutung ist: Die Zahlen liegen den Gemeindevertretern vor, sind ordnungsgemäß geprüft, werden aber bewusst in Absprache mit der Verwaltung nicht in die Satzung geschrieben um der Verwaltung zusätzliche Gestaltungsmöglichkeiten offen zu halten. Die Zahlschafe merken eh nix.
Die Gemeindeverwaltung verwaltet das gemeinsam erschaffene Allgemeingut ihrer Bürger und die Gemeindevertretung sollte eigentlich die Verwaltung kontrollieren. Wenn dies ordnungsgemäß und transparent geschieht gibt es für uns Bürger keinerlei Veranlassung die Verwaltung oder die Kontrollgremien zu hinterfragen, oder gar irgendwelche Vermutungen an zu stellen.
Aufregung, meine Damen und Herren aus der Gemeindevertretung und Verwaltung zu meinen Vermutungen sind nicht angebracht. Es gehört zu den menschlichen Eigenschaften, Vorgänge die nicht transparent sind zu hinterfragen und wenn da keine Antworten kommen, werden natürlich, so wie ich das hier tue, Vermutungen angestellt.
Wo liegt also der Fehler, bei dem der Vermutet oder bei dem der nicht transparent handelt?