Hallo, Herr Redakteur,
Sehr geehrter Herr Keller,

ich bin Techniker und Programmierer und da gibt es nur richtig oder falsch. Der von mir unterzeichnete Leserbrief stellt komplett meine Meinung dar (was allerdings in der veröffentlichten Form nicht mehr der Fall ist). Somit muss nicht jede Aussage mit meiner Meinung oder meines Erachtens nach extra herausgestellt werden. Das Gesetz bezüglich der Grundsteuer ist in Kraft und somit sollte es eine einfache Übung sein zu überprüfen ob meine Aussage- oder das Wissen des Herrn Bürgermeisters falsch oder richtig ist. Alles andere sind nur politisch, juristische Spitzfindigkeiten.

Ich bedanke mich sehr für die zeitnahen Veröffentlichungen meiner Leserbriefe und teile Ihnen zugleich mit, dass dies, jetzt werde ich spitzfindig, wahrscheinlich der letzte Leserbrief war. Ich werde nur noch auf unserer Website publizieren.

mit freundlichen Grüßen

Robert Becker

Rote Schrift ist geändert oder eingefügt: Dies ist der ursprüngliche Titel "Ohne Straßenbeiträge steigt die Grundsteuer" der vom Redakteur in "Wiederkehrende Straßenbeiträge sind ungerecht" geändert wurde.

Grün entfällt

Zur Grundsteuer muss der geneigte Leser wissen, das erstens das Verfassungsgericht eine Änderung der Grundsteuer wegen Verfassungswidrigkeit bis Ende 2019 gefordert hat und zweitens der Bundestag diese Grundsteuerreform Ende 2019  auch umsetzte. Der Bundesrat hat ebenfalls dieser Grundsteuerreform bereits zugestimmt die 2025 in Kraft tritt. Es gibt mittlerweile leider kein Gesetz in Deutschland mehr das nicht in ihrer Ausführung gestaltet werden könnte, so auch hier. Was aber nach meiner Meinung unstrittig ist, ist das die Grundsteuer B nach wie vor auf die Mieter umgelegt werden darf und das die Kommunen diese Grundsteuerreform nicht zu einer Erhöhung ihrer Einnahmen nutzen dürfen.
Nachfolgend die Hebesätze für die Grundsteuer B der Gemeinde Einhausen ab 1980
1980-2003 =190% (wahrscheinlich noch etliche Jahre vor 1980)
2004-2010 = 240% (Euro seit 2002)
2010-2013 = 290%
2014-2015 = 310% (Ära Glanzner Beginn Amtszeit Glanzner)
2016-2018 = 400%
2019-2020 = 495%
Ich vermute mal als Außenstehender, dass die Grundsteuer neben der Gewerbesteuer eine der wichtigen Einnahmequelle für jede Kommune ist. Sozusagen das 1x1 auf der Einnahmeseite die - wie zu sehen ist - die Gemeinde unser Bürgermeister auch nutzt.

In der BA vom 25.01.2020 ist bezüglich der wiederkehrenden Straßenbeiträge folgendes Zitat von unserem Bürgermeister zu lesen "Die Grundsteuerreform sieht meines Wissens vor, dass auch die Grundsteuer nicht mehr auf die Mieter umgelegt werden darf".

Nicht auf dem aktuellen Stand

Wie bereits oben dargelegt ist das Wissen unseres Bürgermeisters meines Erachtens (da fehlt ein nach) nicht auf dem aktuellen Stand und die Aussage daher falsch und somit auch das daraus folgende Zitat "Von daher haben wir dann die gleiche Situation wie bei den Wiederkehrenden Beiträgen"

Fakt ist:
Der Bürger muss die steigende Pro Kopf Verschuldung der Gemeinde ertragen.
Der Bürger muss die ständig steigenden Steuern und Abgaben zahlen. Von den Stromkosten rede ich hier mal nicht.
Nur die Grund- und Immobilienbesitzer sollen jetzt ungerechter weise in Einhausen auch noch die wiederkehrenden Straßengebühren(stehender Begriff) zusätzlich zahlen. Da sagen wir weich gespülten Grund- und Immobilienbesitzer von Einhausen doch hoffentlich alle schön Danke.

Bescheide nicht versenden

Den ebenfalls gemachten Vorwurf in vorgenannten BA-Artikel der "öffentlich publizierten Konflikte" gebe ich mit dem Hinweis zurück:
"Wie soll sich ein einfacher Bürger sonst noch wehren wenn alle Gemeindevertreter solche Kostenprobleme bezüglich der Straßenbeiträge, die im ganzen Kreis offenkundig diskutiert- und erst gar nicht eingeführt werden, nicht in ihre Überlegungen einbeziehen", als diese Ungerechtigkeit öffentlich zu machen.

Es wäre von Seiten der Gemeindegremien zu überlegen ob es nicht sinnvoll wäre die Regelungen zu den Straßenbeiträgen all unserer  Nachbargemeinden zu übernehmen und die Bescheide bezüglich der wiederkehrenden Straßenbeiträge erst gar nicht zu versenden. Ich vermute dann ist auch wieder Ruhe in unserem liebenswerten Einhausen.
Merksatz: Eine Gemeinde ist dann liebenswert wenn es gerecht zu geht.

Robert Becker
Einhausen